Nein, der Gesetzgeber regelt hier ganz klar: “Auf Grund des Umstandes, dass die Fitnessstudios es nicht zu vertreten haben, dass das Angebot nicht genutzt werden kann, besteht kein Sonderkündigungsrecht.” Auch die Tatsache, dass die gem. AGB vereinbarten Leistungen einseitig nicht erbracht werden stellt mit Bezug auf die genannte Gesetzgebung kein Sonderkündigungsrecht dar.
Zu dieser Einschätzung kommt ebenfalls der Verband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen:
“Die vorübergehende bundesweite Schließung – ein bisher einmaliger Vorgang – hat keine der Vertragsparteien zu vertreten und stellt nach Einschätzung des DSSV keinen wichtigen Grund für eine Sonderkündigung dar”.
– DSSV e. V., Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen
Selbstverständlich besteht auch während der Corona-Pandemie das Recht den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Aufgrund einer flächendeckenden behördlich angeordneten 2. Schließung wegen des Coronavirus, haben auch wir leider unser Studio vom 02.11.20 bis 07.03.21 erneut schließen müssen.
Wir stehen nun vor einer erneuten großen Herausforderung, die wir hoffentlich mit deiner Hilfe wieder gut überstehen werden. Die erneute Schließung bedeutet auch für uns eine große wirtschaftliche Herausforderung, da alle Kosten wie etwa Gehälter, Mieten, Gerätekosten etc. von uns in vollem Umfang weitergetragen werden müssen und unser Personal auch weiterhin für dich da sein wird.
Daher schon jetzt ein großes Dankeschön für dein Verständnis und die Unterstützung!
Wir haben aus diesem Grund ein wichtiges Anliegen: Bitte verzichte auf Rückbuchungen deiner Mitgliedsbeiträge. Die entstehenden Rücklastschriftgebühren und die Einstellung der Beiträge würden unsere Existenz bedrohen. Selbstverständlich möchten wir dir die verlorene Zeit ersetzen so, dass du keinen finanziellen Nachteil durch die Schließung hast. Das gesamte Team bedankt sich bei dir für deine Treue und dein Verständnis.
Hier geht es zum Entschädigungsformular.
Mit deiner Unterstützung werden wir auch diese Krise überstehen! Bis dahin wünschen wir dir ganz viel Gesundheit! Achte auf dich und deine Mitmenschen.
Bleib gesund!
Der Fitness Park sowie das MoneyCrashers24 verfügen über moderne Schleusen. Hier wird nicht nur die Anzahl an Mitgliedern im Studio begrenzt sondern auch die Kontaktnachverfolgung sichergestellt.
Ggf. gelten zeitweise Beschränkungen über die maximale gleichzeitige Anzahl an Mitgliedern im Studio. Hierüber informieren wir immer auf der Corona-Infoseite. Sobald diese Zahl erreicht ist sperrt die Schleuse automatisch den Zutritt bis ein Mitglied das Studio wieder verlassen hat.
Um einen Stau an der Schleuse zu vermeiden bitte wir dich nicht während der Stoßzeiten zum Training zu kommen. Diese sind in der Regel zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr. Der Fitness Park sowie das MoneyCrashers24 sind grundsätzlich 24h / 7 Tage geöffnet.
Diese Frage lässt sich leider nur tagesaktuell beantworten… Bitte schau auf unserer Informationsseite zu Corona nach, auch auf Facebook halten wir dich auf dem Laufenden.
Alle Regelungen gelten grundsätzlich für den Fitness Park wie auch das MoneyCrashers24.
Wir erhalten zur Zeit sehr viele Anfragen zum Umgang mit dem Covid-19 Virus im Fitness Park Limburg. Auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie informieren wir tagesaktuell über den aktuellen Stand.