park

14. Ich habe eine Mahnung erhalten

14. Ich habe eine Mahnung erhalten Wenn du eine Mahnung bekommst, konnten wir deinen Mitgliedsbeitrag nicht abbuchen bzw. deine Bank hat die Abbuchung abgelehnt. Die Gründe dafür musst du bei deiner Bank erfragen. Wir werden beim nächsten Mal den rückständigen Beitrag einziehen. Solltest du eine 2. oder 3. Mahnung erhalten, gleiche bitte dein Mitgliedkonto aus, …

14. Ich habe eine Mahnung erhalten Weiterlesen »

12. Kann ich angebotene Extra-Leistungen nachträglich dazu buchen?

12. Kann ich angebotene Extra-Leistungen nachträglich dazu buchen? Um Extraleistungen wie z.B. unsere Getränke-Flatrate, Fitness-Gym, Solarium etc. nachträglich dazu zu buchen, wende Dich einfach an unsere Empfangsmitarbeiter im Studio. Die helfen Dir gerne weiter.

9. Wann werden meine 14-tägigen Beiträge abgebucht?

9. Wann werden meine 14-tägigen Beiträge abgebucht? Deine Beiträge werden alle 14 Tage Montags von Deinem Konto eingezogen. Fällt der Buchungstag auf einen Feiertag, wird der Beitrag am nächsten Werktag abgebucht.

7. Kann ich eine Stilllegung/Pausierung meiner Mitgliedschaft beantragen?

7. Kann ich eine Stilllegung/Pausierung meiner Mitgliedschaft beantragen? Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden. Die pausierten Monate werden an deine Vertragslaufzeit dran gehängt. Ein Attest kann erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung berücksichtigt werden.

6. Verlängert sich mein Vertrag automatisch?

6. Verlängert sich mein Vertrag automatisch? Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 60 oder 104 Wochen, jeweils um vereinbarte Grundlaufzeit, wenn der „Mitgliedsvertrag“ nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.

5. Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Krankheit?

5. Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Krankheit? Bei einer attestierten Sportuntauglichkeit von mindestens einem Jahr, kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Hier wird eine Abschlussgebühr von 20,00 € fällig.