Die 5 Schritte zur Teilnahme am Rehasport
1. Chronische Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden oder Präventionskurse sinnvoll sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen.
2. Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 dafür aus. Sein Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet.
3. Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Wenn Sie es wünschen übernehmen wir gerne die Abwicklung mit der Krankenkasse für Sie.
4. Terminvereinbarung
Wenn die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. So erfahren wir, wo Ihre Bedürfnisse liegen und Sie erfahren wann die besten Kurse für Sie angeboten werden.
5. Teilnahme am Rehasport
Mitmachen kann jeder, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Auch wer keine Verordnung hat, kann am Rehasport teilnehmen! Für unsere Mitglieder sind alle Kurse kostenfrei – auch die Rehakurse.